Die Schule als Lebensraum

Überlegungen zur Gestaltung von schulischer Ganztagsbetreuung

Einleitung

Die Ergebnisse der österreichweiten IFES-Studie aus dem Jahr 2003 haben die Nachfrage deutlich gemacht: Der Bedarf nach ganztägiger Betreuung für Kinder bis 14 Jahren steigt.  62 Prozent der Befragten äußerten den Wunsch nach einer Ganztagsbetreuung; 17 Prozent waren dagegen (Rest: neutral bzw. keine Meinung)1.  Zu diesem Zeitpunkt hatten 28 Prozent der Erziehungsberechtigten von Schulkindern unter 14 Jahren ihr Kind bereits in einer Schule, die eine Nachmittagsbetreuung anbietet. Der zusätzliche Bedarf an solchen Schulen ist durchaus groß: insgesamt bekundeten drei von zehn Eltern, die diese Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt nicht hatten, ihr Interesse an einer schulischen Nachmittagsbetreuung. Für einen weiteren Teil der Eltern (knapp zehn Prozent) würde eine Nutzung der Nachmittagsbetreuung von den Kosten und von der Betreuungsform abhängen2.
In Österreich gibt es derzeit viele verschiedene Formen für eine ganztägige Betreuung wie z.B. Horte, Nachmittagsbetreuungsangebote direkt an den Schulen, Ganztagsschulen, offene Schulen, Internate, SchülerInnen- oder Lernklubs3. Hinter diesen Konzepten stehen unterschiedliche pädagogische Zugänge, trotzdem orientiert sich die letztendliche Gestaltung oft nur an den Bedürfnissen der Erziehungsberechtigten und nicht an den Vorstellungen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen4.

Ganztagsschulen stellen dabei eine Schulform dar, die im Zuge der Diskussion um Chancengleichheit für Kinder aus unterschiedlichen sozialen Milieus und um die Entlastung der Erziehungsberechtigten, als Möglichkeit zur qualitativen Fremdbetreuung entwickelt wurde. Eine bereits hohe Verbreitung haben sie unter anderem in Frankreich und Skandinavien.

Die Katholische Jungschar erkennt die gesellschaftliche Notwendigkeit, über das Konzept „Ganztagsschule“ nachzudenken. Mit diesem Positionspapier soll die Diskussion um die Gestaltung einer solchen Schulform bereichert werden, dabei stehen die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.

Begriffsbestimmung
Eine Ganztagsschule (wird häufig auch als Ganztagesschule oder einfach als Tagesschule bezeichnet), hat das Ziel, während eines großen Teils des Tages Beschäftigung und Betreuung der Schüler/innen zu gewährleisten. Sie ist eine Alternative zum Schulhort und wird teilweise auch als Kooperationsverbund von Schule und Schulhort betrieben. Die Ganztagsschule grenzt sich einerseits gegen die Normalschule (ohne Mittagessen, ohne Aufgabenhilfe oder Betreuung außerhalb der Lektionen) ab und andererseits gegen Internate, in denen die Kinder bzw. Jugendlichen auch den Abend, die Nacht und überdies je nachdem das Wochenende verbringen. Man unterscheidet die offene Ganztagsschule (in Österreich kurz Offene Schule), bei denen oft aus Arbeitsgemeinschaften bestehendem Nachmittagsangebot keine Anwesenheitspflicht besteht und die gebundene oder geschlossene Ganztagsschule mit mindestens acht Stunden Anwesenheitspflicht5.
Die Freizeit und die Unterrichtszeit sind in der geschlossenen Ganztagsschule verschränkt und bilden eine Einheit. Die Kinder müssen für jeden Tag der Woche angemeldet werden und die Anwesenheit ist verpflichtend. Die Schüler/innen gehen je nach Schule meist zwischen 16 und 17 Uhr nach Hause, in vielen Fällen wird auch eine Spätbetreuung angeboten. Das Betreuungsangebot wird in vielen Schulen auch an autonomen Tagen gewährleistet. Geschlossene Ganztagsschulen sollen den Kindern einen pädagogisch sinnvollen und ihren Bedürfnissen nach gerechten Wechsel von Lern- und Spielphasen bieten. Die Schüler/innen werden von den jeweiligen Klassenlehrer/innen, Freizeitlehrer/innen und Erzieher/innen durch den Tag begleitet. Hausübungen werden in der Schule erledigt bzw. wird die Zeit in der Schule genutzt, um den erarbeiteten Stoff zu wiederholen, zu festigen und zu vertiefen. Weiters haben die Lehrer/innen die Möglichkeit, auf einzelne Kinder mit Lernproblemen einzugehen, aber auch besondere Begabungen zu fördern.

Wenn Ganztagsschule, dann so!

Acht Stunden am Tag durchgehend in der Schule zu sein, bedeutet für Kinder und Jugendliche eine große Anstrengung. Freie Zeiten, Erholungsphasen, Spiel und Spaß sind notwendig für eine gesunde Entwicklung. Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Freizeitbereich müssen ebenso erworben werden, wie klassische Bildungsinhalte. Deshalb steht gerade die Schulform der (geschlossenen) Ganztagsschule vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Als größte Kinderorganisation Österreichs fühlt sich die Katholische Jungschar verantwortlich, einen Diskussionsbeitrag aus der Perspektive von Kindern und Jugendlichen zu formulieren.

Forderungen der Katholischen Jungschar Österreichs:

• Wechsel von Unterricht und Freizeit
Der Schultag als solcher muss ganzheitlich geplant werden, Unterrichtseinheiten müssen mit Spiel- und Übungseinheiten genauso wie mit ausreichenden Pausen und Ruhestunden in einander übergehen. Die Planung soll genügend Raum zur Partizipation der  Kinder und Jugendlichen lassen, die Bedürfnisse der jeweiligen Schüler/innen müssen im Mittelpunkt stehen.
Ganzheitliche Planung erfordert fächerübergreifende Vernetzung der Lehrkräfte. Zum Beispiel sehen wir im „Teamteaching“ eine für Pädagogen/innen spannende und bereichernde Herausforderung.

• Vielfalt der Angebote
Die Schule muss verstärkt als ein erlebnisorientiertes, kulturelles und soziales Umfeld verstanden werden, in dem die Kinder und Jugendlichen ihren Ansprüchen gemäße Wahlmöglichkeiten haben sollten und sich selbst, auch gestalterisch, mit ein bringen können. Pädagogen/innen sind aufgefordert über die Schulgrenzen hinaus, Projekte mit Vereinen, Firmen oder kulturellen Einrichtungen zu initiieren, um den Kindern und Jugendlichen einen breiteren Blick auf gesellschaftliche Zusammenhänge und Praxiserprobung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen. Von Pädagogen/innen entwickelte und angebotene Freizeitaktivitäten müssen ihren Platz genauso finden, wie Freiräume zum informellen Beisammensein der Kinder und Jugendlichen mit Gleichaltrigen.
Der jeweilige religiöse Hintergrund der Schüler/innen muss einerseits durch spezifische Unterrichtsangebote (konfessioneller Unterricht) unterstützt, gleichzeitig durch Konfessionen – übergreifendes, interreligiöses Kennenlernen erweitert werden.

• „Mein-Raum“ Zonen
Zonen, in welchen sich Kinder und Jugendliche zweckfrei und zwanglos aufhalten können, müssen geschaffen werden. Das heißt, es muss Zeiten und Orte geben, in/an welchen sie weder lernen noch einer speziellen Freizeitbeschäftigung nachgehen müssen. Es soll Zeiten geben, die individuell gestaltet werden können. Dabei sollen die Räume für das Bedürfnis nach Gemeinsamkeit (plaudern, gemeinsam Musik hören, spielen…) oder nach einer Rückzugsmöglichkeit (lesen, schlafen…) in gleichem Maß bereit gestellt werden. Die Gestaltung dieser Zonen sollte gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen erfolgen, damit ihre Bedürfnisse bereits in der Bauphase berücksichtigt werden können.

• Großzügiges Raum- und Platzangebot
Viele Schulräume und -gebäude müssen umgestaltet werden: Es braucht in allen Schulen geeignete Orte für die Mahlzeiten, Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, Ruhe- und Rückzugsräume. Dabei ist auf die Bedürfnisse und Wünsche der Schüler/innen einzugehen. Bei der Raumgestaltung und Dekorierung sollten die Schüler/innen auf jeden Fall miteinbezogen werden. Auch in Raumfragen muss mit gendersensiblem Blick vorgegangen werden, Mädchen und Jungen haben oft unterschiedliche Bedürfnisse, so sollte zum Beispiel das Sportareal für unterschiedliche Einzel- als auch Gruppentätigkeiten nutzbar sein.

• Versorgung
Ausreichende gesunde Ernährung ist die Voraussetzung für die Bewältigung der alltäglichen schulischen Herausforderungen. Es muss darauf geachtet werden, dass einerseits die Mahlzeiten in geeigneten Räumen ohne Hast eingenommen werden können, andererseits dass die Qualität der angebotenen Lebensmittel und ihre Verarbeitung zu einer gesunden Entwicklung beitragen. Workshops oder Unterrichtsschwerpunkte zu richtiger Ernährung, ökologischem Landbau, gemeinsamem Kochen etc. sollen angeboten werden. Frei zugängliche Trinkbrunnen am Schulgelände und Möglichkeiten für den „gesunden Zwischendurch – Snack“ sind weitere Anregungen. In Bezug auf Lebensmittel am Schulgelände sollte ebenso das Prinzip der Kostenfreiheit, bzw. separaten Verrechnung über die Erziehungsberechtigten erfolgen, damit kein Kind gedemütigt wird und leiden muss, bloß weil es sich kein „Essen“ leisten kann.
Medizinische Versorgung am Schulgelände muss durch eine geeignete Einrichtung sicher gestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, das Vertrauensverhältnis zum/zur Schularzt/ärztin und Schulpsychologen/in gefördert wird und sich die Kinder und Jugendlichen ohne Hemmungen bei Fragen an die jeweilige Person wenden können.

• Wechsel der Gruppengrößen
Es soll in unterschiedlichen Gruppengrößen gearbeitet werden und die Gruppengröße den Aktivitäten angepasst werden (z.B. Klassengröße, Kleingruppen, Einzelarbeit …). Dabei sollte Schwierigkeiten beim Zusammenfinden in Gruppen sensibel begegnet werden. Oft leiden weniger beliebte Kinder und Jugendliche beim Auftrag zur Gruppenfindung, wie Arbeitsgemeinschaften bilden, „Mannschaften wählen“6  oder wenn durch fixe Cliquen immer dieselben Schüler/innen ausgeschlossen werden.

• Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen
Wie schon beim Punkt „Wahlmöglichkeiten“ angeführt, sollen die Pädagogen/innen mit Vereinen, Kooperativen, kulturellen oder sozialen Einrichtungen und nach Anregung ihrer Schüler/innen Projekte oder Angebote entwickeln, die den „schulischen“ Rahmen auflockern sollen. Dabei ist aber immer auf die Freiwilligkeit und die bereits bestehenden Vereinsbindungen der Kinder und Jugendlichen Rücksicht zu nehmen. Die Schüler/innen sollen auch die Gelegenheit bekommen, ihre Hobby-Einrichtungen, Vereine oder Freizeitaktivitäten vorzustellen.
Alle Angebote die inner- und außerhalb der Schule für Kinder und Jugendliche in diesem Rahmen vorgestellt werden, müssen kostenfrei sein. Diese Kostenfreiheit ist ein Grundprinzip der Wahlfreiheit, wenn nötig  muss das Angebot durch externe Finanzierung (via Eltern- oder Alumni-Verein oder Schulsubvention) sicher gestellt werden.

• Außerschulisches Engagement
Kinder- und Jugendliche, die aktiv in Vereinen oder anderen Organisationen eingebunden sind, sollen einerseits die Möglichkeit haben, ihre Interessen auch in der Schule vorzustellen. Andererseits muss durch die Lern- und Übungsphasen während des Tages sicher gestellt werden, dass keine Hausaufgaben „mit nach Hause“ genommen werden. Die Schulunterlagen bleiben im Schulgebäude, die schulfreie Zeit soll ohne „Schulgepäck“ ganz nach Belieben gestaltet werden können.

• Pädagogisches Personal
Lehrer/innen, Sozial- und Freizeitpädagogen/innen, Erzieher/innen haben mit  der ganzheitlichen Gestaltung des Tages vielfältige Verantwortlichkeiten zu erfüllen. Inhaltliche, didaktische wie soziale Kompetenzen sind vor allem durch die interdisziplinären Anforderungen in hohem Ausmaß erforderlich. Es muss aber gleichzeitig auch durch eine vorausschauende Personalführung mit Hilfe von Supervision, Teambesprechungen, Feedbackmöglichkeit, Weiterbildung etc. nachhaltig mit den Arbeitskräften umgegangen werden.
Bei der Besetzung der Posten und der Diensteinteilung muss darauf geachtet werden, dass die Kinder sowohl zu männlichen wie auch weiblichen Ansprechpersonen Zugang haben.
Die Kinder und Jugendlichen sollen in die Gestaltung von Projekten etc. mit ein bezogen werden, außerdem wäre auch ein intensiver Austausch mit den Erziehungsberechtigten wünschenswert.  Bei persönlichen Problemen von Lehr- und Betreuungspersonal und Schüler/innen muss die Möglichkeit zur Mediation durch Externe gegeben sein. Die Kinder und Jugendlichen müssen bei Problemen mit Erwachsenen, sei es innerhalb der Schule oder im Familien-Bekannten oder Freundes/innenkreis, gleichermaßen eine Ansprechperson haben, die für ihre Interessen eintritt (Vertrauenslehrer/in, Sozialpädagogen/in, Seelsorger/in…).

• Zusätzliches Personal
Ausreichend Personal ist dringend notwendig um eine Ganztagsschule in dieser Form umsetzen zu können. Dabei sollte auch auf die Möglichkeit von einem langfristigen Beziehungsaufbau  (kein jährlicher Stellenwechsel) zwischen den Betreuungspersonen und den Schüler/innen Rücksicht genommen werden.

• Rahmenbedingungen für die  Lehrer/innenausbildung
Der Lehrberuf ist eine sehr verantwortungsvolle und herausfordernde Tätigkeit. Lehrer/innen sollten auch verstärkt freizeitdidaktische und mediatorische Fähigkeiten erwerben können. Als Voraussetzung für die Arbeit mit Kinder und Jugendlichen sollte ein gendersensibler Zugang vermittelt werden. Gleichzeitig muss durch Supervision, Weiterbildungsmöglichkeiten, geeignete Räume und Infrastruktur für die Stunden- Vor- und Nachbereitung oder dem persönlichen Austausch jedem/jeder Lehrer/in ein gutes und entspanntes Arbeitsklima ermöglicht werden.

• Einbindung der Erziehungsberechtigten in den Schulbetrieb
Die Kommunikation zwischen Schule und den Familien muss gepflegt werden. Die Beziehungen zwischen Erziehungsberechtigen, Lehrer/innen und Schüler/innen können sich durch transparenten Informationsfluss verbessern. Dabei muss auf die unterschiedlichen Formen von Familienleben und deren finanziellen und sozialen Hintergrund seitens der Schule Rücksicht genommen werden. Anregungen oder Wünsche von Erziehungsberechtigen müssen ernst genommen werden.
Die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gestaltung des Schultages, zum Beispiel durch Vorträge aus dem Berufsleben, Workshops oder Begleitung bei Ausflügen, muss den Erziehungsberechtigten durch konsequente Information und regelmäßigen Sprechstunden- oder Elternabendangeboten näher gebracht werden.

Kinder haben ein Recht auf Bildung7 und zwar in einer Form, die ihren Begabungen, Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird. Bildung hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung anzuleiten und zu unterstützen, neue Perspektive zu eröffnen und das Handwerkszeug für eine gelingende Lebensführung zu vermitteln. Erwachsene tragen dabei die Verantwortung, die Bedingungen zu sichern. Sachzwänge wie Arbeitszeiten, Wohnort, Betreuungslücken etc. sollten nicht zur einzigen Entscheidungsgrundlage in Bezug auf die Wahl der Schulform und des Betreuungsmodells werden. An erster Stelle sollte ein gemeinsamer Entscheidungsfindungsprozess der Erziehungsberechtigten und der Kinder und Jugendlichen stehen, der die individuellen Bedürfnisse der jungen Menschen in jeder Hinsicht ernst nimmt und nach Möglichkeit berücksichtigt. 

 1 Vgl.  IFES, Institut für empirische Sozialforschung: Studie: Schulische Nachmittagsbetreuung für Kinder unter 14 Jahren. Wien, Dezember 2003, S. 5.
 2Vgl. a.a.O
3 Vgl. 
http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/tb/30fua.xml [10.12.08]
4 Es wird in diesem Papier ausdrücklich auch auf Jugendliche Bezug genommen, weil viele Gruppenleiter/innen selber noch Schüler/innen sind und ihr ehrenamtliches Engagement mit ihrer Ausbildung gut vereinbar sein sollte.  5Vgl. 
http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht/tb/30fua.xml#toc3-id1 [10.12.08]

6 Vergleiche dazu die Stellungnahme der KJSÖ zum Thema Fußball und Mannschaftswahl http://www.jungschar.at/index.php?id=483 [10.12.2008]
7 Vgl. Artikel 28 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, New York, Jänner 1990. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde in Österreich 1992 ratifiziert.

Das Positionspapier der Katholischen Jungschar wurde am 03.04.2009 von der Bundesleitung beschlossen.