Kinderarmut – Positionspapier der Kath. Jungschar
In der Jungschar gehen wir von der Vision eines Zusammenlebens aus, wo Kinder und Erwachsene, Männer und Frauen, Arme und Reiche, behinderte und nichtbehinderte Menschen, … das Leben miteinander teilen. Auf dem Weg zu einer so gestalteten christlichen Gemeinschaft leisten wir unseren Beitrag zu einem geglückten Leben der Kinder.
(Leitbild der Katholischen Jungschar)
Doch Armut erschwert Kindern und natürlich auch Erwachsenen, ein geglücktes Leben führen zu können. Kinderarmut grenzt aus. Kinderarmut macht einsam. Kinderarmut senkt das Wohlbefinden und die Entwicklungschancen der Kinder. Österreich ist ein reiches Land, und trotzdem gibt es auch bei uns Kinderarmut – die Katholische Jungschar Österreichs spricht sich deshalb für ein Bündel an Maßnahmen zur Armutsvermeidung aus.
Dimension von Armut bei Kindern und Jugendlichen in Österreich
Armut umfasst nicht nur einen Mangel an finanziellen Ressourcen, sondern auch an sonstigen materiellen und immateriellen Gütern (Zeitarmut, Erziehungsarmut), Einschränkungen in sozialen und kulturellen Belangen, einen erschwerten Zugang zu allgemeiner Infrastruktur (Bildung, Arbeitsmarkt etc.) und wirkt sich nicht zuletzt negativ auf den gesundheitlichen Zustand aus. Die Belastungen der Eltern – Konflikte, , Interpretation der Armut als persönliches Versagen, Scham, Streß und Überlastung – schlagen sich auf die Kinder nieder – manchmal im wörtlichen Sinn. Arme Kinder verlieren häufig den Anschluß an ihre jeweilige Kultur, denn Freizeitgestaltungen, Sport, Spiele und Musik kosten Geld.
Kinder und Jugendliche in Österreich sind “armutsgefährdet”, wenn sie in einem Hauhalt mit einem Pro-Kopf-Einkommen unter derzeit 780,- Euro leben, wobei Kinder mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden. 2002 waren 14% der männlichen (126.000) und 16% der weiblichen (142.000) unter 20-Jährigen armutsgefährdet, ein im Vergleich zur Gesamtgefährdung (12 %) deutlich erhöhtes Risiko. Leben sie außerdem in Substandardwohnungen, sind ihre Familien verschuldet und haben sie keine Möglichkeit, Kleidung zu kaufen, dann spricht man von “akuter Armut”. Akut arm sind in Österreich immerhin 89.000 junge Menschen unter 20 Jahren.
Österreich ist ein reiches Land, und die sozialstaatlichen Sicherungssysteme reduzieren Armut deutlich, schließen sie jedoch keinesfalls aus. Bei der Betrachtung von Kinder- und Jugendarmut muss immer auch die Familie mitbetrachtet werden, sind es doch nicht die Kinder alleine, die in Armut gelangen, sondern – statistisch betrachtet – immer der Haushalt. Bei der Armutsgefährdung sind es zwei Haushaltstypen, die ein deutlich erhöhtes Gefährdungsrisiko für Armut aufweisen, nämlich Haushalten von Alleinerziehenden ohne Erwerbseinkommen und Haushalte von Familien mit drei oder mehr Kindern.
Auswirkungen von Armut bei Kindern und Jugendlichen in Österreich
Kinder, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, haben ungünstigere Entwicklungsbedingungen in schulischer und beruflicher Ausbildung, familiären Beziehungen, Freizeit und Interaktion in Gruppen Gleichaltriger. Diese können zu Belastungen und Beeinträchtigungen des emotionalen, sozialen, psychischen und physischen Wohlbefindens führen. Benachteiligungen in der schulischen und beruflichen Ausbildung lassen sich mit der Tatsache belegen, dass zwischen der sozialen Stellung der Eltern und dem Ausbildungsweg der Kinder nach wie vor ein starker Zusammenhang besteht. Armutskarrieren der Herkunftsfamilien werden so nahtlos fortgesetzt.
Notwendige Maßnahmen
Gerade bei Armut von Kindern und Jugendlichen zeigt sich die Multidimensionalität des Phänomens Armut, weil im Falle von jungen Menschen eine Vielzahl von Faktoren, die Armut ausmachen, zusammentreffen, und weil Kinder- und Jugendarmut niemals von den eigenen Familien losgelöst betrachtet werden kann.
Die Katholische Jungschar Österreichs fordert deshalb:
- Einführung einer “Bedarfsorientierten Mindestsicherung”, also eines Finanzierungsmodells für all jene Mitglieder der Gesellschaft, die durch Arbeitslosigkeit, beschränkte Erwerbsfähigkeit oder gesundheitliche Beeinträchtigung sozial ausgegrenzt sind; auf diese “Bedarfsorientierte Mindestsicherung” besteht ein Rechtsanspruch, sobald die Mitglieder eines Haushaltes unter die Armutsgrenze des Pro-Kopf-Einkommen von derzeit 780.- Euro gerät (mit Gewichtung der weiteren Haushaltsmitglieder).
- Verbesserte Rahmenbedingungen, um existenzsichernde Erwerbsarbeit für Eltern (vor allem Mütter) sicherzustellen;
- Ausbau von qualifizierten und finanziell leistbaren Kinderbetreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten für alle Altersgruppen: (verstärkte) Förderung von Kindergruppen, Kindergärten, Horten, Betreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz und sozialrechtlich abgesicherten Tagesmüttern;
- Wiedereinstiegshilfen und Weiterbildungsmaßnahmen;
- Gleichen Lohn für gleiche Arbeit und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
- Spezielle und kostenloste Gesundheitsvorsorge und -niederschwellige Informationsangebote für sozial Benachteiligte,
- Sicherstellung eines ausreichenden kostenlosen Beratungs- und Betreuungsangebotes für Familien/Kinder in Krisensituationen (Familienhilfe, psychologische Betreuung, Erziehungsberatung etc.);
- Maßnahmen zur Verringerung der Benachteiligung von Kindern aus Armutshaushalten im Bildungsbereich; (zB kostenloste Fördermaßnahmen, ausreichender Deutschkurse für ausländische Kinder, Begleitlehrer/innen, etc.)
- Gleichstellung von MigrantInnen beim Zugang zu sozialen Gütern (Familienbeihilfe, Sozialhilfe, sozialer Wohnbau, Arbeitsmarkt, etc),
- Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen.
beschlossen von der 2. BL, 9. Oktober 2004, Wörgl

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