Wirksamer Einsatz der Spendengelder

Die Sternsingeraktion in Südtirol ist eine große Spendensammlung für Menschen in der ganzen Welt. Über 100 Projekte unter anderem in Afrika, Asien und Lateinamerika werden jährlich unterstützt. Die Katholische Jungschar ist sich der großen Verantwortung bewusst, die gesammelten Spenden wirksam und zielgerichtet einzusetzen.

Welche Projekte werden unterstützt?
Es werden Hilfsprojekte, im Sozialen, im Pastoralen und im Bildungsbereich unterstützt, die:• gemeinsam mit den Betroffenen geplant und durchgeführt werden • zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation der Betroffenen führen • vielen Menschen zugute kommen und vor allem die Situation der Ärmsten verbessern.

Auszug aus dem Folium Dioecesanum September 2004
„Die Sammlung der Sternsinger, die von der Katholischen Jungschar durchgeführt wird, kommt kirchlichen und sozialen Projekten in den Missionsländern zugute. Eine bestimmte Summe davon ist als Beitrag für das Heilige Land zweckbestimmt. Wenn in einer Pfarrei die Sammlung der Sternsingeraktion für ein besonderes kirchliches Projekt verwendet werden soll, so kann dies nur mit Zustimmung des Missionsamtes geschehen. Diese Regelung gilt auch für Missionare, die in Pfarreien sammeln möchten.“

Die Spendengelder der Sternsingeraktion werden von der Missionskommission der Diözese jährlich ungefähr 100 verschiedenen Projekten zugeteilt. Zur Kommission gehören unter anderem auch zwei Vertreter/innen der Katholischen Jungschar.

Das Großartige an der Sternsingeraktion ist, dass sich Kinder in ihrer Freizeit für Mitmenschen in der Welt einsetzen. Dies sollte auch von den besuchten Leuten respektiert werden: Alle Gelder werden dringend benötigt und sind für die Projekte der Dreikönigsaktion bestimmt. Nach Abzug eventueller Unkosten für das Sternsingen (Schminkfarben, neue sperrbare Kassen, Kreide, Stoffe) wird der beim Sternsingen gesammelte Betrag auf das Konto des Missionsamtes der Diözese Bozen-Brixen überwiesen. Die Verwendung für andere Zwecke als die Projekte der Dreikönigsaktion ist nicht zulässig. Die Spenden werden entwicklungspolitisch sinnvoll eingesetzt und zuverlässigen Partner/innen anvertraut.