Uns ist es wichtig, dass Kinder in Gruppenstunden und im Unterricht von den Kinderrechten erfahren und ihre Recht kennen lernen. Die Kinderrechte-Botschafterinnen der Jungschar haben sich auf die Suche nach Materialien gemacht, die hier zu finden sind. Da es insgesamt sehr viele Rechte gibt, haben wir uns auf die wichtigsten 10 Rechte konzentriert.
Kinderrechte-Materiasammlung zum Download
Kinderrechte allgemein
Die Kinderrechte wurden am 20.November 1989 in New York von den Vereinten Nationen in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Sie gelten für alle Kinder und Jugendlichen von 0-18 Jahren auf der ganzen Welt. Alle Staaten dieser Erde – bis auf die USA – haben sich mit ihrer Unterschrift dazu
verpflichtet, diese Rechte zu verwirklichen. Die UN-Kinderrechtskonvention hat insgesamt 54 Artikel, deren Ziel es ist, die Rechte des Kindes auf lokaler,
nationaler und internationaler Ebene weltweit umzusetzen.
Spiele und Ideen Jungschar
Lied – Macht jetzt Platz da Jungschar
Gruppenstunden Jungschar
Materialpaket_Jungschar_Kinderrechte_und_Partizipation Jungschar
UN-Konvention kindgerecht erklärt UNICEF
Quiz UNICEF
Grundschule Lehrerheft UNICEF
Grundschule Kinderheft UNICEF
Plakat UNICEF
Postkarten
Unterrichtsbausteine Grundschule Sternsinger
Kartenset Sternsinger
Praxisvorschläge
Praxisbuch Kinder 8-12 Jahre
Memory
Materialpaket Jugendrotkreuz
Kinderrechte machen Schule Teil 2 – Einzelne Unterrichtsfächer
Kinderrechte machen Schule Teil 1- Durchführung eines Projekttages
Kinderrechte Activity
Grafiken
Vorschläge für Unterricht und Betreuung
Politische Bildung Unterrichtsmaterialien: www.politik-lernen.at/site/praxis/unterrichtsideen
Recht auf Gleichheit
Das Recht auf Gleichheit bedeutet, dass alle Kinder gleich behandelt werden sollen, egal ob Junge oder Mädchen, egal welche Hautfarbe sie haben, welche Sprache sie sprechen oder welche Religion sie haben. Kein Kind darf benachteiligt werden.
Artikel zum Recht auf Gleichheit:
Artikel 2: Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot
Artikel 30: Minderheitenschutz
Broschüre Vielfalt erleben
Gedichte
Gruppenstunde
Lückentext
Suchrätsel
Theater
Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, auf Gesundheitsvorsorge und medizinische Betreuung.
Kinder haben das Recht auf nahrhaftes Essen und auf medizinische Versorgung. In der Kinderrechtskonvention steht, dass jedes Kind ein Recht auf ärztliche Hilfe und Betreuung hat, wenn es krank oder verletzt ist. Durch gute Gesundheitsvorsorge sollen außerdem bestimmte Krankheiten verhindert werden, zum Beispiel durch bessere Nahrungsmittel, gutes Trinkwasser, saubere Toilettenanlagen oder Impfungen.
Dazu gehört auch, dass alle Kinder Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung und sauberem Wasser haben – und, ganz wichtig, dass wir in einer sauberen Umwelt aufwachsen und leben können.
Artikel zum Recht auf Gesundheit:
Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit
Artikel 27: Das Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes
Artikel 33: Schutz vor Suchtstoffen
Praxisbuch S.14-18
Übung_Haben wollen-Brauchen
Übung_Bedürfnisleine
Collage_Was ein Kind braucht
ABC_Was ein Kind braucht
Arbeitsblatt_Als ich einmal krank war
gesundeJause
Gesunde_Jause_Rezepte
Gesunde_Ernaehrung_Logico
Legekärtchen_gesund_Rückseite
Legekärtchen_gesund Vorderseite
Lebensmittel
Domino_Nahrungsmittel
Unterrichtsimpulse Klimagerechtigkeit
Mandala Recht_auf_Gesundheit
Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung bedeutet, dass alle Kinder die Chance bekommen sollen, in die Schule zu gehen. Sie sollen Rechnen, Lesen und Schreiben lernen, um später eine Arbeit zu finden. Kinder haben das Recht, eine Schule zu besuchen, zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Bildung ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern findet auch im außerschulischen Bereich, wie etwa in der Freizeit, z.B. bei Vereinen statt.
Artikel zum Recht auf Bildung:
Artikel 28: Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung
Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen
Quiz
Gottesdienst
Gruppenstunde
Lebensgeschichte Malala Yousafzai
Recht auf Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, zu entdecken und sich weiterzuentwickeln. Sie haben das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung. Zum Spielen brauchen Kinder nicht unbedingt Spielzeug, aber ausreichend Spiel- und Freizeit, altersgemäße Angebote und Orte, an denen sich die Kinder aufhalten und treffen können.
Artikel zum Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe:
Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben; staatliche Förderung
Rollenspiel
Malen
Finde die richtige Antwort
Gruppenstunde
Arbeitsblatt ABC
Brief gegen Spielplatzschließung
Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht, sich bei allen Fragen, die sie betreffen, zu informieren und mitzubestimmen. Die Meinung der Kinder zählt! Sie haben das Recht, ihre Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern. Die Berichterstattung der Medien soll so gestaltet und aufbereitet sein, dass auch Kinder sie verstehen. Richtig wichtig! Alle Kinder sollen über ihre Rechte informiert werden!
Artikel zum Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung:
Artikel 12: Berücksichtigung des Kinderwillens
Artikel 13: Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit
Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 15: Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
Artikel 17: Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
Artikel 42: Verpflichtung zur Bekanntmachung
Text mit Fragen
Brief
Demonstration
Gottesdienst
Gruppenstunde Kinder in den Medien
Gruppenstunde Recht auf eigene Meinung
Kreuzworträtsel
Partizipationsmethoden
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder haben das Recht, dass ihre Würde geachtet wird. Sie dürfen nicht geschlagen, bedroht oder beschimpft werden. Sollten Kinder trotzdem Opfer von Gewalt werden, sind alle Länder, die die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, verpflichtet, diese Kinder fürsorglich zu behandeln und ihnen zu helfen.
Artikel Recht auf gewaltfreie Erziehung:
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
Recht auf Schutz vor Gewalt – Übungen
Gewaltfrei Miteinander – Spiele und Übungen
Gruppenstunde (2)
Gruppenstunde
Videos samt Anregungen
Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht, im Krieg besonders geschützt zu werden. Muss ein Kind in ein anderes Land fliehen, hat es die gleichen Rechte wie ein dort geborenes Kind. Das Kind darf nicht in den Krieg zurückgeschickt werden. Kein Kind darf gezwungen werden, als Kindersoldat im Krieg oder in einem Bürgerkrieg mitzumachen, wenn es jünger als 15 Jahre ist.
Artikel zum Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht:
Artikel 10: Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte
Artikel 22: Flüchtlingskinder
Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten; Erziehung zu den Streitkräften
Themenheft mit Theorie und Methoden Caritas
Arbeitsblätter_ Schutz im Krieg und auf der Flucht
Fluchtinformationen youngcaritas
Fluchtpaket Jungschar
Spiele aus Afrika
Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder ausbeuten. Das bedeutet, dass man weder die Gesundheit eines Kindes ausbeuten darf, noch seine Notlage, seine Arbeitskraft oder gar seinen Körper. Kinderarbeit ist verboten, insbesondere, wenn sie gesundheitsschädlich ist. Kinder dürfen niemals verkauft oder gekauft, entführt oder gegen ihren Willen ins Ausland verschleppt werden.
Artikel zum Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt:
Artikel 11: Rechtswidrige Verbindung von Kindern ins Ausland
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 32: Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
Artikel 35: Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
Artikel 36: Schutz vor sonstiger Ausbeutung
Artikel 37: Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
Artikel 39: Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
Artikel 40: Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren
Lückentext
Gruppenstunde zum Thema Kinderarbeit
Gruppenstunde zum Thema Schutz vor Ausbeutung
Kurzgeschichte
Recht auf elterliche Fürsorge
Kinder haben das Recht, bei den Eltern zu leben sowie auf liebevolle Betreuung. Die Familie ist wichtig für deine Entwicklung der Kinder und dafür, dass sie sich wohl und geborgen fühlen. Deshalb genießen Eltern besonderen Schutz und haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe.
Beide Eltern sind gemeinsam für deine Erziehung der Kinder verantwortlich und Kinder haben das Recht ihre Eltern regelmäßig zu sehen, sollten sie getrennt sein. Werden Kinder vernachlässigt, misshandelt oder verlieren sie die Eltern, haben sie ein Recht auf Hilfe. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.
Artikel zum Recht auf elterliche Fürsorge:
Artikel 5: Respektierung des Elternrechts
Artikel 9: Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl
Artikel 20: Von der Familie getrennt lebende Kinder, Pflegefamilie, Adoption
Tabu
Richtig zuordnen
Quiz
Arbeitsblatt zum Lied Gemeinsam Hoam
Arbeitsblatt 2 zum Lied Gemeinsam hoam
Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Kinder mit Beeinträchtigungen haben das Recht auf zusätzliche Unterstützung und Hilfe, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. Sie brauchen manchmal besondere Pflege, Zuwendung und Förderung. Behinderte, schwer kranke oder verletzte Kinder sollen möglichst viele Möglichkeiten und Angebote zur Unterstützung bekommen, damit sie eine faire Chance haben.
Artikel zum Recht auf Betreuung bei Behinderung
Artikel 23: Förderung behinderter Kinder
Wimmelbild
Arbeitsblatt Arten der Behinderung
Gruppenarbeit zu Behinderung im Alltag
GruppenstundeStationenarbeit Behinderungen erleben
Übung Nicht dazu gehören
Übung Richtig oder Falsch
Übung zu Normalität und Anderssein
Praxisbuch S.61-66