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Hütten- und Zeltlager

Viele Jungschar- und Minigruppen führen in den Sommermonaten oder auch unterm Jahr Hütten- und Zeltlager durch. Diese Sommerlager, die auf die Anfänge der Jungschar in den 1950er Jahren zurückgehen, bieten Kindern wertvolle Erfahrungen und bleibende Erinnerungen. Kinder verbringen gemeinsam mit ihren engagierten Gruppenleiter:innen eine unbeschwerte Zeit in der Natur, zum Beispiel in den Selbstversorgerhäusern oder auf dem Zeltplatz der Jungschar sowie in Einrichtungen anderer Vereine und Organisationen.

Auf dieser Seite befinden sich viele wichtige Informationen rund ums Thema Hütten- und Zeltlager. Wir bitte alle, die ein solches Ferienlager organisieren, diese Seite aufmerksam durchzulesen.

Hier findest du eine Checkliste für deine Lagerplanung – ein Überblick der wichtigsten Aufgaben nach Monaten gegliedert: Checkliste

Wichtige jährliche Termine

  • Im Oktober: Reservierung unserer Häuser und unseres Zeltlagerplatzes für den Sommer
  • 16. November: Rechnungslegung und Teilnahmeliste fürs Sommerlager (für jene Ortsgruppen, die um einen Lagerbeitrag angesucht haben)
  • 31. Jänner: Ansuchen Lagertätigkeit im Jungschar-Office für das kommende Sommerlager

Nützliche Informationen rund um die Organisation, pädagogische Tipps und Programmideen

Wichtige Formulare

Eigenverantwortliche Erklärung der Erziehungsberechtigten
Durch die Eigenverantwortliche Erklärung, welche die Eltern für jedes Sommerlager ausfüllen müssen, erhält ihr persönliche bzw. sensible Daten über den Gesundheitszustand der Kinder und Jugendlichen. Mit diesen Daten müsst ihr verantwortungsbewusst und sorgsam umgehen, denn jede Person hat ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten. Diese Eigenerklärungen müssen nach dem Sommerlager vernichtet werden.

Datenschutzformulare und Eigenerklärungen Kinderschutz
Bereits eingesammelte und im Office abgespeicherte Datenschutz- und Kinderschutzformulare gelten für die gesamte Zeit der Mitgliedschaft und auch für das Sommerlager – sie müssen also nicht jedes Jahr neu ausgefüllt werden. Personen, die einmalig beim Ferienlager mithelfen und nicht im Jungschar-Office eingetragen sind, müssen auch das Datenschutzformular und die Eigenerklärung Kinderschutz unterschreiben – bewahrt diese vor Ort auf.

Datenschutz
Für jedes Kind und jede Begleitperson wird ein unterschriebenes Datenschutzformular benötigt. Dieses enthält auch die Frage der Einwilligung für die Veröffentlichung von Fotos und Videoaufnahmen. Nur so seid ihr gesetzlich abgesichert. Speichert die Formulare bitte im Jungschar-Office ab oder bewahrt sie zu Hause auf.
Es ist notwendig, unsere Vorlagen zu verwenden:
Datenschutz_KJS_für Kinder
Aufnahmegesuch und Datenschutz_KJS_für Mitglieder

Eigenerklärung Kinderschutz
Sammelt von allen Gruppenleiter:innen und anderen Helfer:innen (z.B. Koch oder Köchin) die Eigenerklärung Kinderschutz und die Kopie des Ausweises ein. Bei Minderjährigen braucht es die Unterschrift und die Ausweiskopie der erziehungsberechtigten Person. Bitte speichert beide Dokumente im Jungschar-Office oder bewahrt sie zu Hause auf.
Kinderschutz und Eigenerklärung_Erwachsene
Kinderschutz und Eigenerklärung_Minderjährige

Gruppenleiter:innen beim Hütten- und Zeltlager (Aufsichtspflicht, Alter und Betreuung)

Achtet auf genügend sowie geeignete Gruppenleiter:innen! Besonders im Hütten- und Zeltlager müssen ausreichend volljährige Personen die Kinder betreuen. Die Lagerleitung muss mindestens 18 Jahre sein. Bei minderjährigen Gruppenleiter:innen muss die Lagerleitung entscheiden, ob und wann sie ihnen die Aufsicht zumuten kann. In der Regel empfehlen wir beim Ferienlager, dass ein:e Gruppenleiter:in die Aufsichtspflicht für bis zu acht Kinder übernehmen kann.
Es ist gut, wenn in gemischtgeschlechtlichen Gruppen auch das Team gemischtgeschlechtlich ist. In bestimmten Situationen möchten die Kinder lieber mit einer gleichgeschlechtlichen Person reden bzw. von dieser betreut und getröstet werden.

Wann beginnt und wann endet die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Eltern ihre Aufsichtspflicht an die Gruppenleiter:innen übertragen (Abgeben der Kinder) und endet ab jenem Augenblick, an welchem die oder der Minderjährige in die Obhut der Eltern zurückgelangt (Abholen der Kinder).

Wer kann die Aufsichtspflicht übernehmen?

  • Grundsätzlich jede:r, die oder der selbst volljährig ist und der oder dem die Aufsichtspflicht von den Eltern für eine bestimmte Zeit übertragen wurde. Gruppenleiter:innen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen selbst noch unter Aufsicht.
  • Als Untergrenze für das Alter von Gruppenleiter:innen gilt: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es ist wichtig, dass genügend Altersunterschied zwischen den Kindern und Leiter:innen besteht. Somit werden junge Gruppenleiter:innen nicht überfordert und Kinder nehmen diese als Respektsperson wahr.
  • In vielen Ortsgruppen helfen auch schon jüngere Gruppenleiter:innen (unter 16 Jahre) als Hilfsleiter:innen mit. Gegen diese Praxis spricht nichts, solange auch genügend volljährige Gruppenleiter:innen anwesend sind, die Eltern auf diese Situation hingewiesen wurden und damit einverstanden sind.
  • Es ist nötig, dass Gruppenleiter:innen ausgebildet werden! Dazu bieten wir ein umfangreiches Kursangebot an.

Verantwortungsvolle Betreuung der Kinder
Ihr müsst jederzeit in der Lage sein, die Kinder gut und sicher zu betreuen und beispielsweise bei einem Notfall richtig reagieren zu können. Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol ist aufgrund der Vorbildwirkung und Aufsichtspflicht notwendig. Außerdem: Sind Kinder in der Nähe, ist auf das Rauchen zu verzichten.
Auch in der Nacht müsst ihr als Gruppenleiter:innen für die Kinder erreichbar sein und sie müssen wissen, wo sie euch finden können, wenn sie Hilfe benötigen. Genügend Schlaf und Ruhe ist aber auch für euch wichtig!

Elternarbeit

Organisiert einen Elternabend oder Elternbrief: Gebt im Vorfeld Informationen zum Team, zur Verpflegung, zum Tagesablauf und zum Programm, zur Schlafsituation und zu den Sanitärräumen. So können Fragen beantwortet und eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden werden. Eltern und Kinder können sich dann gut auf die neue Situation einstellen. Wichtig ist auch eine Notfall-Kontaktnummer anzugeben.

Schlafplätze und Sanitärräume

Wenn möglich schlafen Mädchen und Buben in getrennten Zimmern und die Gruppenleiter:innen in eigenen Zimmern (und aufgrund ihrer Vorbildfunktion auch nach Geschlechtern getrennt). Ist es aus Platzgründen nicht möglich, dann müssen Kinder, Eltern und Gruppenleiter:innen informiert werden. Alle sollen sich mit der Situation wohl fühlen.

Bei den Sanitärräumen verhält es sich genauso. Mädchen und Buben, Gruppenleiter:innen nutzen die Sanitärräume (Toilette und Dusche) getrennt voneinander. Sollten zu wenig Duschräume zur Verfügung stehen, dann kann ein Duschplan helfen. Selbstverständlich darf man auch in Badekleidung duschen.

Wenn Gruppenleiter:innen und Kinder Schlafräume und Sanitärräume teilen müssen, dann achtet bitte auf genügend Privatsphäre (für alle). Niemand betritt ein Zimmer, ohne vorher anzuklopfen und die Reaktion abzuwarten.

Kochen

Hier zwei nützliche Links mit einem möglichen Essensplan und Rezepte:
Essensplan für eine Woche
Wir kochen fair_Rezepte für das Sommerlager

Hygiene und Sauberkeit

Achtet auf konsequente Sauberkeit (regelmäßiges Lüften, Händewaschen, saubere Putzlappen…) in der Küche und in den sanitären Anlagen. Achtet bitte auch auf eine konsequente Mülltrennung- und fachgerechte Entsorgung. Zusätzlich sollten die Mülleimer nicht direkt der Sonne ausgesetzt und verschlossen sein. Besonders bei der Lebensmittellagerung muss achtsam umgegangen werden! Nehmt alle mitgebrachten, auch geöffneten, Lebensmittel bzw. Materialien wieder mit nach Hause!
Hygienemaßnahmen

Kinderschutz

Wir achten darauf, stets respektvoll und wertschätzend zu sein und einen sicheren Ort für Kinder und Jugendliche in der Jungschar zu gestalten. Unser Bestreben ist es, dass Kinder eine lustige, spannende, abenteuerliche und erlebnisreiche Zeit beim Ferienlager erleben, bei der sie mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen!

Wir sind uns der Verantwortung gegenüber der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen bewusst. Wir ermutigen Kinder sich einzubringen und zu ihren Gefühlen und Empfindungen zu stehen. Wir respektieren die Privatsphäre der Kinder, achten auf einen verantwortungsvollen Umgang miteinander und auf das individuelle Grenzempfinden.

In der Broschüre „Kinderschutz am Ferienlager“ der Kinderschutzrichtlinie der Jungschar findet ihr wichtige Hinweise, die euch in der Planung, aber auch bei der Durchführung unterstützen sollen. Dazu gehört, dass Grenzverletzungen sofort und klar angesprochen werden! Geht sicher, dass Kinder nicht bloßgestellt werden!

Grundsätzlich ist euer Ferienlager eine „geschlossene Veranstaltung“. Wenn fremde Personen zu Besuch kommen, so müssen die Gruppenleiter:innen und auch die Kinder vorab informiert werden.

Programm, Traditionen & Nachtaktionen

Achtet bei der Programmplanung auf eine Ausgewogenheit zwischen Action und Ruhe (sprich programmfreie Zeit), zwischen gemeinsamen Tätigkeiten in der Großgruppe, Kleingruppenprojekte und Stationenarbeit oder freie Angebote, wo jedes Kind selbst entscheidet, was es machen möchte. Beachtet, dass die neue Umgebung, die Größe der Gruppe und die vielen neuen Eindrücke und Reize auch intensiv und herausfordernd sein können. Die meiste Zeit verbringen die Kinder im Freien bzw. in der Natur – ein achtsamen Umgang mit der Natur ist daher unumgänglich.
Auf unserer Online-Seite www.vieldrin.jungschar.it findest du viele Ideen und Spiele.
Mit Spielgeschichten, Verkleidungen, Rollen und einer zusammenhängenden Geschichte kann man die Tage abenteuerlich gestalten. Ideen dafür gibt es hier: Spielgeschichtenmappe

Gegen Traditionen ist nichts einzuwenden, unsere Aufgabe als Gruppenleiter:innen ist es allerdings, das Bekannte zu reflektieren, gegebenenfalls zu verändern und Neues anzubieten. Sätze wie „Als Kind hat mir das auch nicht geschadet!“ können keine Argumente für das Beibehalten von Traditionen sein, die ihr aus heutiger Sicht zweifelhaft oder schädlich für Kinder haltet. Dazu gehören in besonderer Weise Spiele (in der Nacht), bei denen Kindern Angst gemacht wird.

Nachtaktionen können ein besonderes Erlebnis sein, sind aber auch ein sensibles Thema, denn manche Kinder fürchten sich in der Nacht. Ängste sind sehr individuell und unterschiedlich. Nachaktionen müssen daher so vorbereitet werden, dass die Kinder sich nicht erschrecken. Außerdem solltet ihr ein attraktives Alternativangebot anbieten. Infos und Ideen dazu gibt es hier: Sicher ohne Angst und Schrecken_Praxismaterial für angstfreies Abendprogramm am Sommerlager

Regeln, Rituale und Religiöse Momente

Altersgerechte Regeln sind ein wichtiger Bestandteil – sie helfen nicht nur die Gruppe besser zu organisieren und schaffen Ordnung, sondern geben auch Sicherheit. Erklärt die Regeln kindgerecht und schreibt sie gut sichtbar auf. Es ist wichtig zu kontrollieren, dass die aufgestellten Regeln auch eingehalten werden. Bei Missachtung der Regeln sollt ihr Konsequenzen ziehen, die ihr vorher ankündigt. Seid achtsam und präsent, um potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Räumt gefährliche Spiele/Gegenstände aus dem Weg oder beendet Spiele rechtzeitig.

Zu jedem guten Hütten- und Zeltlager gehören auch bestimmte Rituale z.B. Weckruf, Morgensport, Morgenkreis usw. Auch Gebete und religiöse Momente (z.B. Kreuzzeichen, Lieder, Tischgebete …) sollen eingebunden sein. Die Kinder können im Hütten- und Zeltlager die Vielfalt und Schönheit unseres Glaubens – vielleicht auch auf etwas andere Art – erleben. Ideen dazu gibt es hier:

Religiöse Bausteine für das Sommerlager
Morgen- und Abendlobe

Gemeinschaft leben - auf Gefühle achten

Die Kinder erfahren während der Lagerzeit Gemeinschaft, in der alle gleichgestellt sind. Dazu gehört auch, dass jedes Kind bestimmte (kleine) Aufgaben übernimmt, z.B. den Putz- und Küchendienst. Dadurch lernen die Kinder selbst Verantwortung zu übernehmen und Aufgaben gewissenhaft durchzuführen.
Wir als Katholische Jungschar wollen Werte wie Respekt, Zusammenhalt und Akzeptanz vermitteln! Einander helfen und aufeinander Rücksicht zu nehmen sind wesentliche Aspekte in unserem Tun.
Zudem sind wir davon überzeugt, dass Kinder in den Lebensbereichen, die sie betreffen, einbezogen, gefragt und gehört werden sollen. Gestaltet die Lagerzeit partizipativ mit den Kindern z.B. mit einem Lagerparlament oder Beschwerdebriefkasten. D.h. die Kinder sollen ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse einbringen, mitreden und mitgestalten können.
Ideen dazu gibt es hier: Mitbestimmung beim Ferienlager

Denke daran: Nicht die Kinder sind schwierig, sondern die Situation, die Rahmenbedingungen bzw. ihr Verhalten. Beim Sommerlager fahren oft nicht nur Kinder mit, die du in der Gruppenstunde kennengelernt hast. Auch die (neue) Situation (lange von zu Hause weg, andere Gruppe, Ängste, usw.) kann für Kinder eine Herausforderung sein. Sucht bei Gefühlsausbrüchen immer das persönliche Gespräch und vermeidet Vorurteile.

Achtet auf ein respektvolles Miteinander und die persönlichen Grenzen eines jedes Kindes und der Gruppenleiter:innen. Dazu gehört beispielsweise, die Kinder zu fragen, ob es okay für sie ist, beim Trösten in den Arm genommen zu werden. Beachtet, dass nicht alle Köperkontakt (z.B. bei Spielen) mögen.
Wenn bei einem Kind Heimweh auftretet, dann ist das Wichtigste in jedem Fall, dass die Gefühle des Kindes ernst genommen werden. Jene Begleitperson, die dem Kind am Vertrautesten ist, beschäftigt sich und verbringt Zeit mit ihm (z.B. Tee trinken, Geschichten erzählen, etwas vorbereiten für den nächsten Tag). Wenn das Heimweh länger anhält oder immer wieder aufkommt, ist es wichtig, auch die Eltern zu informieren und mit ihnen zu klären, was dem Kind guttun könnte.
Methoden, um über Gefühle zu sprechen: Kleine Gefühle – Große Bedürfnisse
Gefühls-Ritual: Der Gefühlsbaum

Umgang mit Smartphones und Fotos

Das Handy und andere Geräte sind im Alltag unser ständiger Begleiter. Damit das Miteinander gut gelingt, ist es sinnvoll im Vorfeld festzulegen, wann und wofür elektronische Geräte verwendet werden. Alle Gruppenleiter:innen gehen als Vorbild voran. Wenn Kinder ihre Handys benutzen dürfen, muss klar sein, dass das Handy nicht dazu genutzt werden darf, um andere Kinder bloßzustellen. Ziel bei der Jungschar ist es, den Kindern eine möglichst medien- und technikfreie Zeit zu schenken. Wir wollen unseren Kindern zeigen, dass man auch und gerade ohne Medien und Technik Spaß haben kann.

 Verantwortungsbewusster Umgang mit Fotos: Erinnerungen in Form von Fotos und Videos und auch das Zeigen z.B. in Dorfzeitungen und auf Social Media, ist gut und auch schön! Jedoch ist zu beachten: Es ist rechtlich notwendig, dass ihr von den abgebildeten Personen die Zustimmung von Fotos/Videos habt! Bitte beachtet außerdem, dass keine Personen bloßgestellt werden, vermeidet peinliche Situationen oder Fotos/Videos wo die Kinder z.B. nur Badebekleidung tragen. Veröffentliche generell nur Fotos, die auch du von dir veröffentlichen würdest.

Versicherung und Rechtliches

Die Frage der Haftung tritt auf, wenn ein Schaden entstanden ist. Es gibt zwei verschiedene Arten von Haftung:

Strafrechtliche Haftung
Mit dem Strafrecht in Konflikt kommt nur jene Person, die „etwas angestellt“ hat, was vom Gesetz ausdrücklich verboten ist. Dazu zählt auch, etwas nicht zu tun, was eigentlich zu tun wäre, beispielsweise unterlassene Hilfeleistung. Leichte Vergehen werden meist auf Antrag bestraft, das bedeutet, die geschädigte Person verlangt dies ausdrücklich vom Staat. Schwerwiegende Vergehen bestraft der Staat unabhängig davon, ob jemand dies verlangt oder nicht. Gegen die strafrechtliche Haftung ist keine Versicherung möglich.

Zivilrechtliche Haftung
Die Person, die einen Schaden erlitten hat, kann eine Schadensersatzforderung stellen. Hierbei geht es ausschließlich um Geld. Für den Fall, dass „etwas passiert“, hat die Katholische Jungschar Südtirols eine sogenannte Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung deckt alle unabsichtlich verursachten Schäden bis zum Höchstbetrag von 5 Millionen Euro. Unsere Haftpflichtversicherung schützt also vor Schäden, welche die Mitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit (unabsichtlich) schuldhaft verursacht haben. Für die Gruppenleiter:innen haben wir zusätzlich eine Unfallversicherung abgeschlossen, diese deckt eigene Schäden (in einem gewissen Maße) ungeachtet einer Schuldfrage ab.

Der Selbstbehalt bei Sachschäden der Haftpflichtversicherung beträgt 250 Euro. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Mitglieder im Rahmen ihrer Vereinsaktivitäten Kindern, Gruppenleiter:innen, und Dritten sowie Sachen zufügen (ausgeliehene Sachen sind hier ausgenommen). Mitglieder des Vereins sind alle Gruppenleiter:innen und Kinder, die im Jungschar-Office eingetragen sind. So lange ein Kind, ein:e Gruppenleiter:in also nicht absichtlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht, greift diese Versicherung. Die Versicherung greift nicht, wenn Alkohol im Spiel ist.

Was tun im Notfall?

Es ist wichtig, für den Notfall gewappnet zu sein. Hier unsere Tipps:

  • Es ist wichtig, dass anwesende Gruppenleiter:innen einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.
  • Abendliche Besprechungen im Team (Was lief heute nicht so gut, was sollen wir das nächste Mal anders bzw. besser machen? Ist ein besonderes Verhalten aufgefallen? Ist etwas vorgefallen?)
  • Informiere dich im Vorfeld: ob ein Kind schwimmen kann, geimpft ist, Allergien oder Krankheiten hat oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss.
  • Von allen Teilnehmenden eine Notfall-Kontaktnummer griffbereit haben.

Im Notfall
Es kann vorkommen, dass jemand stürzt, sich anderweitig verletzt oder einen anderen medizinischen und gesundheitlichen Notfall hat. Auf dieser Seite erfährt ihr, was in einer Notsituation zu tun ist: www.leben-retten.it
Die allgemeine Notfallnummer lautet: 112
Wichtige Informationen zur Notfallnummer und wie du sie richtig benutzt findest du hier: Notfallblatt
Melde dich bei Krisen gerne im Jungscharbüro und kontaktiere uns bei Notfällen!  Wir sind Dienstag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter 0471/970890 erreichbar. Bei äußersten Notfällen außerhalb unserer Öffnungszeiten melde dich direkt beim Büroleiter der Jungschar, Andreas Januth, unter +39 340 622 2689.

 Wenn etwas passiert…

  • Ruhe bewahren!
  • Hilfe holen (je nach Schwere sofort – Erste Hilfe, Feuerwehr)
  • Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
  • Verletzte Person nicht allein lassen (mit ins Krankenhaus fahren)
  • Im Team weitere Schritte besprechen/Aufgaben aufteilen
  • Eltern der betroffenen Person informieren
  • Den Rest der Gruppe beaufsichtigen und über den Vorfall sprechen evtl. Ängste nehmen
  • Wenn notwendig, das Jungscharbüro informieren

Meldung im Jungscharbüro
Wenn „etwas passiert“ ist, dann ist dies spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen (Wochenende und Feiertage inklusive) im Jungscharbüro zu melden!
Die Meldung muss folgendes beinhalten:

  • Den genauen Hergang
  • Ort, Datum und Uhrzeit
  • Wer den Schaden verursacht hat
  • Welcher Ortsgruppe die Schadensverursacherin/der Schadensverursacher angehört
  • Name und Anschrift der/des Geschädigten
  • Genaue Adresse und Telefonnummer der Leiterin oder des Leiters
  • Beschreibung des Schadens

Das Jungscharbüro wird sich um die weitere Abwicklung kümmern. Vor Ort ist es sicherlich nützlich, das Gespräch mit den Beteiligten zu suchen und eventuell durch eine angemessene Entschuldigung die Situation zu verbessern.

Krisensituationen und Anlaufstellen

Bei grenzverletzendem Verhalten z.B. Gewalthandlungen

  • Vertrauen aufbauen – der Person Glauben schenken – Angebote machen, die erfüllbar sind (versprich nicht, die Tat geheim zu halten).
  • Nichts über den Kopf hinweg entscheiden, altersgemäß Kind/Jugendliche:n miteinbeziehen, aber auch an eigene Sicherheit denken.
  • Behandle Informationen vertraulich aber teile mit, dass du dir professionelle Hilfe holen wirst (z.B. Young+Direct, psychologischer Dienst, Beratungsstelle, Ombudsstelle, hauptamtliche Ansprechperson im Jungscharbüro, Vertrauensperson in der Pfarrei).
  • Zur eigenen Sicherheit sollten Gespräche, Aussagen und Situationen dokumentiert werden.
  • Suche auch Unterstützung für dich selbst, um das Geschehene zu reflektieren (Anlaufstellen, Kinderschutzbeauftragte:r der Jungschar).

Anlaufstellen bei Krisen_Unterstützung und Beratung
Handlungsleitfaden & Krisenplan
Unterstützender Leitfaden bei Verdachtsfällen

Informationen zu Zecken

Es ist ratsam langärmelige Kleidung, geschlossene Schuhe zu tragen und die Socken über die Hosen zu stülpen. Wenn Wanderungen organisiert werden, sollten die Kinder in der Wegmitte (Wegränder sind zu vermeiden) gehen. Es ist wichtig, dass nach einer Wanderung der ganze Körper gründlich auf Zecken abgesucht wird, da Zecken oft länger am Körper herumkrabbeln, um eine geeignete Stelle zu suchen. Die Kleider sollten nach der Wanderung abgelegt und noch im Freien ausgeschüttelt werden.

Entfernen von Zecken
Wenn eine Zecke schon zum Saugen angesetzt hat, soll diese sofort mit einer Pinzette (oder mit den Fingern) entfernt werden. Die Pinzette soll möglichst hautnah und tief am vorderen Körperteil der Zecke angesetzt und mit einem langsamen und konstanten Zug mit einer Hebelbewegung (nicht drehen!) die Zecke herausgezogen werden. Bleibt der Saugapparat dennoch in der Haut zurück, was passieren kann, stellt dies in der Regel kein gesundheitliches Problem dar. Häufig wird dieser Zeckenrest nach Tagen abgestoßen. Sollte dennoch ein Rest in der Haut zurückbleiben oder einwachsen, ist es ratsam, den Vertrauensarzt aufzusuchen, der diesen dann entfernt. Zudem ist es ein Arztbesuch ratsam, wenn sich die Wunde infiziert, nach dem Zeckenstich Krankheitssymptome, Muskel- oder Gelenksschmerzen auftreten oder sich an der Stichstelle eine Rötung ausbreitet. Geeignete Pinzetten zur Entfernung von Zecken sind in den Apotheken erhältlich.

 Quelle: https://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/downloads/201407_Zecken_Sudtrioler_Sanitatsbetrieb_dt.pdf

Ansuchen & Finanzielle Abrechnung

Du möchtest gerne für euer nächstes Sommerlager ein Ansuchen stellen? Dann findest du hier die Anleitungen und Fristen.

Die Rechnungslegung kann direkt im Jungschar-Office unter dem Modul FINANZEN im Menüpunkt KASSENBUCH gemacht werden. Anleitungen Jungschar-Office

Die RECHNUNGSADRESSE des Vereines lautet:

Katholische Jungschar Südtirols KJS
Ortsgruppe ________________ (unbedingt euer Ortsgruppennamen „Jungschar/Minis XY“ angeben!)
Silvius-Magnago-Platz 7, 39100 Bozen (BZ)
Steuer-Nr. 80008880215
Empfängerkodex: 0000000

Für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung benötigen wir:
– Rechnungen welche vom Vereinskonto bezahlt werden müssen! (Banküberweisung oder Bancomat-Zahlung)
– Auf den Rechnungen darf kein Alkohol draufstehen.
– Keine Auslandseinkäufe mit unserer Steuernummer!
– Falls mal ein Kassenzettel dabei ist, bitte unbedingt unsere Vorlage verwenden (siehe Homepage) und sauber dokumentieren (Projekt, Unterschrift).

Infos zur elektronischen Rechnung
Wir sind eine nicht kommerzielle Organisation ohne Mehrwertsteuer, somit zählen wir – im Hinblick auf die Regelungen der elektronischen Rechnungen – als Private. Deshalb müssen uns die Firmen weiterhin die Rechnungen auf „normalen“ bisherigen Weg in Papierform oder mit PDF schicken. So sieht es auch die Agentur der Einnahmen vor. Manchmal bekommst du trotzdem die Aufforderung, eine PEC-Adresse und einen sog. Empfängerkode / Codice Destinatario mitzuteilen. In dem Fall kannst du die folgende Info geben: Eure Lieferanten sollen euch in ihren jeweiligen Kundendateien:

  • als „Private“ (B2C / business to consumer – Endverbraucher) führen
  • dementsprechend das Feld „Mwst.-Nr. / Part. IVA“ leer lassen
  • die Steuernummer im Feld „Steuernummer / Cod. Fiscale“ eingeben
  • im Feld „Empfängerkode / Codice Destinatario“ 7-mal die Null (0000000) eintragen